Die abalico Schulungs-AGBs
- Geltung
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Schulungsveranstaltungen von abalico.
- Abweichende Regelungen werden nur wirksam, wenn sie von abalico schriftlich bestätigt wurde.
- Anmeldungen
- Ankündigungen und Einladungen zu Veranstaltungen erfolgen stets freibleibend.
- Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich per Brief, Telefax oder e-mail erfolgen und abalico spätestens zwei Wochen vor Beginn der betreffenden Seminare zugehen.
- Anmeldungen sind für die Seminare nur verbindlich, wenn die Teilnahme schriftlich bestätigt wurde.
- Seminargebühr
- Die Seminargebühr wird von der Person/Firma geschuldet, die die schriftliche Anmeldung unterzeichnet hat (Anmelder).
- Der Anmelder begleicht die Seminargebühr gegen Rechnung sofort nach Rechnungserhalt. Nur vor Seminarbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Seminarteilnahme.
- Bei Seminarpaketen ist der Komplettbetrag vor dem ersten Seminar zu enrtrichten.
- Bei Nichteinhaltung vorgenannter Zahlungsfrist kann abalico den betreffenden Teilnehmer von der betreffenden Veranstaltung ausschließen.
- Absagen
Für den Fall einer nach Absendung der Teilnahmebestätigung zugehenden Absage des Teilnehmers/ Anmelders gilt folgende Regelung:
- Ein Rücktritt vor dem Seminar ist kostenfrei nur bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn möglich.
- Bei einem Rücktritt bis spätestens 7 Tage vor Seminarbeginn berechnen wir 25% Stornokosten.
- Ein Rücktritt innerhalb 1 Woche vor Seminarbeginn ist nicht mehr möglich. Sollte die Teilnahme trotzdem unmöglich werden (aus wichtigem Grund), schreiben wir den Rechnungsbetrag für die Teilnahme an einem späteren Seminar gut.
- Verzugaufrechnung
- Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Anmelder verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.
- Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von abalico ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder von abalico nicht bestrittenen Gegenforderungen zulässig. Dies gilt entsprechend für die Ausübung eines Rückbehaltungsrechts (auch aus § 360 HGB).
- Haftung von abalico
- Wird eine Veranstaltung nicht oder nicht wie vorgesehen durchgeführt, so besteht Anspruch auf Rückzahlung der Seminargebühr. Weitergehende Ansprüche gegenüber abalico, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
- abalico haftet nicht für Schäden, die Anmeldern oder Teilnehmern im Zusammenhang mit Veranstaltungen entstehen, es sei denn, dass zumindest grob fahrlässiges Verschulden von abalico oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt.
- Kopierverbot
Das Kopieren jeglicher Schulungsunterlagen von abalico ist untersagt.
- Haftung des Anmelders
Der Anmelder steht dafür ein, daß die von ihm angemeldeten Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingen, insbesondere das Kopierverbot, vollumfänglich beachten. Jeglicher Verstoß des Anmelders oder eines von ihm gemeldeten Teilnehmers gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet den Anmelder zum Schadenersatz.
- Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen, die Veranstaltungen von abalico betreffen, ist Weinheim, soweit der Anmelder Vollkaufmann ist oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Anmelders bei Klageerhebung unbekannt ist oder sich im Ausland befindet.
- Teilnichtigkeit
Falls die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines ihnen unterliegenden Vertrages ganz oder teilweise ungültig sind und werden, berührt dieses nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine gültige Regelung, deren Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
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